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Ablauf einer Garantieabwicklung:
Gundsätzlich müssen defekte Artikel, welche ausschliesslich durch uns verkauft
wurden zu uns retourniert werden. Die Kosten hierfür gehen immer zulasten des Käufers.
Zum defekten Artikel ist immer ein genauer Fehlerbeschrieb beizulegen. Wird
der defekte Artikel persönlich vorbeigebracht, können wir anhand Ihren Angaben
einen Fehlerbeschreib erstellen. Auf die eigentliche Reparaturabwicklung können
wir keinen Einfluss nehmen, da die Komponenten zu unseren Lieferanten zurückgesendet werden.
Somit können wir keine Reparaturzeiten garantieren.
Bei Produkten von Maxdata/Belinea mit OnSite Garantie werden diese von Maxdata am
Einsatzort abgeholt. Hierfür übernehmen wir die Organisation des Austausches.
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Garantiebestimmungen für Maxdata und Belinea Produkte
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Wenn nicht anders vereinbart, gelten auf alle MAXDATA Produkte eine
Garantie von 12 Monaten ab Ablieferdatum. Auf Notebookakkus gewähren wir,
unabhängig von der Garantiezeit des Notebookgerätes, eine Garantiedauer von
12 Monaten ab Ablieferdatum. Die Garantie gilt, sofern keine Eingriffe durch
Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Wenn
nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am
Domizil der MAXDATA erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind
Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Lampen, Toner etc.
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Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband, etc.) oder ein
kompletter PC zur Reparatur der MAXDATA übergeben, so trägt der Kunde in
jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der
Daten vor der Übergabe der Sache. Die MAXDATA kann für Datenverlust in keinem
Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs)
werden beim Reparatureingang generell formatiert.
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Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.
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Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die MAXDATA
ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass
- Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.
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